Umweltstandards für den Tiefseebergbau
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Die vielfältigen und rasant ansteigenden Belastungen der Meeresökosysteme, zusätzlich angeheizt durch den Klimawandel, führen zu bedeutenden Veränderungen. Auch die Tiefsee ist stark durch Erwärmung, Verschmutzung und andere Einflüsse gefährdet. Der Abbau von mineralischen Vorkommen in der Tiefsee, wie derzeit geplant, könnte besonders empfindliche und zum Teil einzigartige Ökosysteme auf Tiefseeebenen, an Seebergen und heißen Quellen irreversibel zerstören. Trotz internationaler Verpflichtungen zum Schutz der Weltmeere fördern Staaten, darunter auch Deutschland, die Entwicklung von Tiefseebergbau im Namen von Versorgungssicherheit und der Entwicklung neuer Technologien.
Seit mehreren Jahren arbeiten die Staaten im Rahmen der Internationalen Meeresbodenbehörde (IMB) an den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Zugang zu den mineralischen Vorkommen in der Tiefsee, dem so genannten „Gebiet". Dieses Gebiet liegt jenseits der im internationalen Seerecht festgelegten nationalen Zuständigkeiten und ist ein Allgemeingut, das Gemeinsame Erbe der Menschheit, für dessen Verwaltung die IMB geschaffen wurde. Die im Seerechtsübereinkommen festgelegten Rahmenbedingungen sehen unter anderem vor, „die Meeresumwelt effektiv vor den Folgen der mit Tiefseebergbau verbundenen Aktivitäten zu schützen", eine Verantwortung, welche auch Deutschland für seine zwei Vertragsgebiete im Indischen und Pazifischen Ozean trägt.
Ein Konzept zur Minimierung von Umweltschäden
Im laufenden Forschungsvorhaben „Umweltstandards für den Tiefseebergbau" soll ein rechtlich und naturwissenschaftlich fundiertes Konzept entwickelt werden, welches eine systematische Planung des Umweltmanagements der Tiefsee durch die IMB auf der Grundlage von strategischen und operationellen Zielen ermöglichen würde. Wichtigster Aspekt ist hierbei die praktische Umsetzung des Ökosystemansatzes und des Vorsorgeprinzips. Diese Umweltstrategie soll im Verlauf des Vorhabens präzisiert werden, bis zur Formulierung von Vorschlägen für die Benennung von Indikatoren und Grenzwerten zur Überprüfung der Umweltziele. Die wichtigste Voraussetzung für die Feststellung von Veränderungen sind qualitativ hochwertig Grundlagenuntersuchungen. Es wird auch untersucht, wie eine Zertifizierung der „besten verfügbaren Technik" zur „besten Umweltpraxis" und Minimierung von Umweltschäden führen kann.
Die RIFS-Forschungsgruppe „Governance der Ozeane" hat einen Schwerpunkt zu Herausforderungen und Möglichkeiten für den Schutz und die nachhaltige Nutzung des „Gemeinsamen Erbes der Menschheit", inklusive der Entwicklung internationaler Regeln für den Tiefseebodenabbau. So baut dieses Vorhaben auf den Erkenntnissen aus zwei früheren Vorhaben auf: Das bereits abgeschlossene Projekt „Ökologische Leitplanken für den Tiefseebergbau" (2015-2017) hat die Rahmenbedingungen für eine mögliche erfolgreiche Umweltgovernance des Tiefseebergbaus erarbeitet (s. den Abschlussbericht), das Projekt „Bergbau am Tiefseeboden - Versuchsbergbau und fairer Vorteilsausgleich" beschäftigte sich mit den Anforderungen an die Verwaltung des Gemeinsamen Erbes, sowie den Beitrag von Versuchsbergbau zur Ermittlung von Umweltschäden durch Tiefseebergbau.